Projektfinanzierung & Projektinvestment
Die Investor Project GmbH ist der Spezialist für die Finanzierung von Immobilienprojekten und deren Verwertung
IMMOBILIEN ALS KAPITALANLAGE
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Bereitstellung von Eigenkapital für die Finanzierung von Immobilienprojekten und der Koordination des gesamten Investmentablaufs für den Anleger. Wir verfügen über das Know-how und die richtigen Partner, um sowohl Projektentwickler als auch Immobilieninvestoren bestens zu beraten.
UNSERE LEISTUNGEN
Für Bauträger und Projektentwickler bei Projektfinanzierungen
- Unterstützung bei der Teamauswahl
- Profitieren Sie von unserem Expertennetzwerk
- Erstellung der Investitionsunterlagen
- Marketingunterlagen (Exposé mit Lageinformation, Informationsblätter, etc.)
- Erstellung der Vertragsmuster (vom Kaufanbot bis zu den Beteiligungsverträgen
- Interessentenfindung- und -information
- Über unser österreichweites Partnernetzwerk
- Investorenbetreuung
- Bei Beginn, während der Laufzeit und am Ende der Laufzeit
Für Investoren bei Projektinvestments
- Detaillierte Informationen zu angebotenen Investitionsmöglichkeiten
- Umfassende Information vom Projekt bis zur individuellen steuerlichen Behandlung
- Unterstützung bei der Abwicklung (von der Notarwahl bis zur Terminbegleitung)
- Periodische Information zu den Investitionen
- Jährlicher Update-Termin
- Zugriff auf unser Expertennetzwerk
UNSER EXPERTENNETZWERK UMFASST
- Steuerberater und Rechtsanwälte mit verschiedenen Spezialisierungen
- Notare mit unterschiedlichem Fokus (auch mit 100% online Abwicklung)
- Zugang zu Finanzierungsspezialisten
- Profis für die Hausverwaltung
- Spezialisierte (auf Zinshäuser, Wohnungen, Hotels, etc.) Immobilienmakler
- Experten für digitale Dienstleistungen und digitales Marketing
INVESTOR Project GmbH
Feuerbachstraße 4/2
1020 Wien
e-mail: office(at)investorproject.at
Firmenbuchnummer: FN 394371h
Umsatzsteueridentifikationsnummer: ATU 67858534
DVR-Nr.: 4017234
Versicherungs- und Kreditvermittlungsregister einzusehen unter: https://www.gisa.gv.at/vkr
Angaben gemäß EU Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor:
Bei der Investor Project GmbH handelt es sich gemäß Art 2 Ziffer 11 um einen „Finanzberater“ im Sinn der genannten Verordnung.
Gemäß Art 4 Abs 5 lit b) wird offengelegt, dass bei der Anlageberatung bei der Anlage die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht zwingend berücksichtigt werden, da die gesetzliche Verpflichtung hierzu erst mit 01.01.2022 in Kraft treten werden. Das Thema der Nachhaltigkeit kann dessen ungeachtet im Zuge jeder Beratung individuell erörtert und einbezogen werden.
Die Art der Vergütung wird im Zuge einer Beratung und oder Vermittlung jedenfalls offen gelegt und erhält der Kunde hierzu eine Kopie dieser Aufklärung – die Vergütung erfolgt unabhängig davon, ob ein Finanzinstrument nachhaltig ist oder nicht, sodass aufgrund dieser Tatsache kein Anreiz geschaffen wird solche Finanzinstrumente zu bevorzugen bzw. zu benachteiligen (Art 5 Abs2).
Da die Einbeziehung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Beratungs- und oder Vermittlungsprozess aktuell nicht zwingend erfolgt (siehe oben), kann es auch keine vorvertragliche Information zu den Auswirkungen dieser Finanzinstrumente hinsichtlich der möglichen Rendite etc. erfolgen (Art 6 Abs 2).
Die Investor Project GmbH berät ausschließlich über bzw. vermittelt Finanzinstrumente Dritter, die für die Bereitstellung dieser Informationen zuständig und verantwortlich sind. Sobald eine ausreichende Anzahl dieser Produkte samt den dazugehörenden Informationen am Markt angeboten werden und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beratung und/oder Vermittlung dieser Produkte in Kraft sein werden, wird auch das Thema der Nachhaltigkeit zwingend ein Bestandteil jeder Beratung und/oder Vermittlung von Finanzinstrumenten werden – bis dahin erfolgt die Berücksichtigung von nachhaltigen Finanzinstrumenten auf Kundenwunsch und auf freiwilliger Basis unter Beachtung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen, wie etwa dem Wertpapieraufsichtsgesetzt 2018.